Hausratversicherung
Ebene 1
Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind im Wesentlichen die Gefahren, die Ihr Zuhause bedrohen. Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut zum Neuwert und sorgt dafür, dass gestohlene oder zerstörte Gegenstände schnell wieder an Ihren gewohnten Platz kommen. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden oder Glasbruch erweitert werden.
Haben Sie Fragen zur Hausratversicherung oder wünschen Sie ein Angebot?
Senden Sie uns Ihr Anliegen mit Hilfe des unten stehenden E-Mail Formulars oder rufen Sie uns einfach an. Telefonnummer 0202-94606999.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Weitere Informationen:
- Jeder der einen eigenen Hausstand besitzt sollte eine Hausratversicherung abschließen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme korrekt ermittelt wird, da sonst eine Leistungskürzung im Schadenfall vorgenommen wird. Jedoch ist es auch nicht sinnvoll, die Versicherungssumme höher als nötig anzugeben. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf die Überprüfung einer eventuell vorliegenden Unterversicherung verzichtet. Somit wird im Schadenfall keine Kürzung der Versicherungsleistung vorgenommen.
- Ihre Wertgegenstände, z.B. Bargeld, Kunstgegenstände oder Schmuck gehören grundsätzlich zu den in der Hausratversicherung versicherten Sachen. Allerdings sind die Entschädigungen für diese Wertgegenstände auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt, so dass auf eine ausreichende Entschädigungsgrenze geachtet werden sollte.
- Unser Versicherungstipp: Der Versicherungsnehmer schuldet den Nachweis, dass die versicherte Sache bei Schadeneintritt, z.B. Einbruchdiebstahl, in seinem Besitz war. Am besten klappt dies mit den entsprechenden Kaufbelegen und Quittungen. Insbesondere bei hochwertigen oder außergewöhnlichen Sachen, z.B. Uhren, Schmuck oder Sammlungen ist das Anfertigen von Fotos sinnvoll. Eventuell sollten Kopien der Nachweise außerhalb der Wohnung an einem anderen Ort verwahrt werden.