Betriebshaftpflicht
Ebene 1
Die Privathaftpflicht umfasst nicht die Freistellung des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender vor begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Daher benötigen Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler aber auch Unternehmen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Neben dem Einzelunternehmer gelten alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber als mitversichert.
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